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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02   

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https://dejure.org/2003,6140
OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02 (https://dejure.org/2003,6140)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.04.2003 - 3 Ss 95/02 (https://dejure.org/2003,6140)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. April 2003 - 3 Ss 95/02 (https://dejure.org/2003,6140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entpflichtung eines Verteidigers im Falle einer definitiven wiederholten Weigerung des Verteidigers zur weiteren Verteidigung nach einer augenscheinlich nicht aussichtslosen Anfechtung eines Urteils; Pflicht eines beigeordneten Verteidigers zur Mitwirkung bei der ...

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 141; ; StPO § 142 Abs. 1; ; StPO § 143; ; StPO § 345; ; StPO § 346 Abs. 2; ; BRAO § 48 Abs. 2; ; BRAO § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 77 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 987/01

    Verzögerung der Eröffnungsentscheidung in Strafsachen: Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Nach alledem bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, ob - wie die Verteidigung meint - die auch an den Senat gerichtete Beschwerdeschrift des Angeklagten vom 08.05.2002 zugleich eine "Untätigkeitsbeschwerde", die als solche der StPO schon grundsätzlich fremd ist (vgl. Senat B. v. 01.04.1987 - 3 Ws 50/87 - BGH NJW 1993, 1279; OLG Düsseldorf 1999, 2830; OLG Frankfurt/a.M. NJW 2002, 453 ff.), beinhaltet und zwar gegen das Unterlassen des Vorsitzenden der Strafkammer, den beigeordneten Verteidiger Rechtsanwalt L. zu entpflichten bzw. dem Angeklagten einen anderen Verteidiger zu bestellen, zumal der Senat insoweit bereits eine Beschwerdeentscheidung getroffen hatte (B. v. 08.02.2002 - 3 Ws 28/02 -).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Es liegt auch kein Fall vor, in dem es auf Grund mangelnden Vertrauens zu einem Rechtsanwalt geboten sein könnte, von einer Bestellung abzusehen und einen anderen Verteidiger nach Wahl des Angeklagten zu bestellen (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695 ff.; BGH NJW 2001, 237 f.), denn bei Rechtsanwalt L. handelt es sich gerade um denjenigen Anwalt, der das uneingeschränkte Vertrauen des Angeklagten besitzt.".
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Es liegt auch kein Fall vor, in dem es auf Grund mangelnden Vertrauens zu einem Rechtsanwalt geboten sein könnte, von einer Bestellung abzusehen und einen anderen Verteidiger nach Wahl des Angeklagten zu bestellen (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695 ff.; BGH NJW 2001, 237 f.), denn bei Rechtsanwalt L. handelt es sich gerade um denjenigen Anwalt, der das uneingeschränkte Vertrauen des Angeklagten besitzt.".
  • OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 1 Ws 21/02

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung wegen Verweigerung einer ordnungsgemäßen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Die definitive, zuletzt mit Schriftsatz vom 23.10.2002 wiederholte Weigerung des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt L., den Angeklagten weiter zu verteidigen, stellt eine gravierende Pflichtverletzung (§ 49 BRAO) dar, die seine Entpflichtung rechtfertigt (OLG Hamm MDR 1976, 73; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 77; KG B. v. 28.09.2001 - 4 Ws 153/01 - bei juris Rechtsprechung; OLG Stuttgart Die Justiz 2002, 249 = StraFo 2002, 356).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Durch sein Verhalten hat Rechtsanwalt L. den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, nicht nur ernsthaft gefährdet, sondern vereitelt (vgl. hierzu auch BVerfG NJW 1998, 444).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 352/96

    Revision - Verteidiger - Beiordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Der Senat sieht keinen Anlass, diese Entscheidung selbst zu treffen; ein Ausnahmefall, wie er etwa der Entscheidung des Senats (NJW 1978, 1064) oder der des BGH (NStZ 1997, 48) zugrunde liegt, ist vorliegend nicht gegeben.
  • BayObLG, 18.04.2002 - 1 ObOWi 52/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör - keine Verwerfung der Rechtsbeschwerde vor

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Auch hier gilt, dass von einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO abzusehen ist, wenn - wie vorliegend - nach der gebotenen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers die Gewährung von Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur - ggf. nachgeholten - Begründung der Revision in Betracht kommt (vgl. BayObLG NStZ 1995, 300; dass. DAR 2002, 462; Meyer-Goßner a.a.O. § 346 Rdnr. 4).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1996 - 3 Ws 1035/96

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Wechsel des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Die definitive, zuletzt mit Schriftsatz vom 23.10.2002 wiederholte Weigerung des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt L., den Angeklagten weiter zu verteidigen, stellt eine gravierende Pflichtverletzung (§ 49 BRAO) dar, die seine Entpflichtung rechtfertigt (OLG Hamm MDR 1976, 73; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 77; KG B. v. 28.09.2001 - 4 Ws 153/01 - bei juris Rechtsprechung; OLG Stuttgart Die Justiz 2002, 249 = StraFo 2002, 356).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 543/82

    Komissarische Vernehmung von Vertrauenspersonen durch die Berufsrichter in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Auch hat sich der Angeklagte noch während des Laufes der hier maßgeblichen Fristen um die Beiordnung eines neuen (Pflicht-) Verteidigers bemüht; er kann mithin nicht mit Erfolg darauf verwiesen werden, er hätte sein Wiedereinsetzungsgesuch selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts B. anbringen können (BGH StV 1983, 225; BGH bei Spiegel DAR 1986, 202; vgl. aber auch OLG Düsseldorf StV 1984, 327).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.1984 - 1 Ws 179/84

    Revision; Revisionsbegründungsfrist; Pflichtverteidiger; Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Auch hat sich der Angeklagte noch während des Laufes der hier maßgeblichen Fristen um die Beiordnung eines neuen (Pflicht-) Verteidigers bemüht; er kann mithin nicht mit Erfolg darauf verwiesen werden, er hätte sein Wiedereinsetzungsgesuch selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts B. anbringen können (BGH StV 1983, 225; BGH bei Spiegel DAR 1986, 202; vgl. aber auch OLG Düsseldorf StV 1984, 327).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 96/02

    Entpflichtung eines Verteidigers im Falle einer definitiven wiederholten

  • OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 2 Ws 25/78

    Anspruch des Angeklagten auf die Bestellung eines von ihm vorgeschlagenen

  • BayObLG, 29.12.1994 - 1St RR 177/94
  • KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01
  • OLG Bamberg, 25.10.2017 - 2 Ss OWi 1399/17

    Aktenrückgabe an AG zur Nachholung einer Entscheidung über

    Ein gleichwohl ergangener Verwerfungsbeschluss des Amtsgerichts ist durch das Rechtsbeschwerdegericht auf einen zulässigen Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO i.V.m. § 80 Abs. 4 Satz 2 OWiG aufzuheben, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann, weil die versäumte Handlung (formgerechte Rechtsbeschwerdebegründung) noch nicht nachgeholt ist (BayObLG NStZ-RR 2002, 287 im Anschluss an BayObLG NStZ 1995, 300; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.04.2003 - 3 Ss 95/02 [bei juris]; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 80; OLG Hamm NStZ-RR 2011, 86).
  • OLG Koblenz, 02.11.2006 - 1 Ss 225/06

    Unverschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen:

    Unter diesen Umständen durfte er darauf vertrauen, dass das Gericht entweder seinem Antrag entsprach oder ihn zumindest davon unterrichtete, dass es einen neuen Verteidiger nicht beiordnen werde, damit er noch innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO die Revision entweder zu Protokoll der Geschäftsstelle selbst begründen oder Kontakt zu anderen Rechtsanwälten aufnehmen konnte, die die Auffassung des bestellten Verteidigers über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels nicht teilten (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Karlsruhe StV 2005, 77; s.a. BGH NStZ 1985, 493: Versagung der Wiedereinsetzung, weil der Angeklagte es versäumt hatte, sich sofort um einem neuen Pflichtverteidiger zu bemühen; s.a. OLG Stuttgart Justiz 2004, 249; BayObLG NStZ 1995, 300; Meyer-Goßner a.a.O. § 346 Rn. 4: Vor einer Entscheidung über den Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung zur Revisionsbegründung darf ein Verwerfungsbeschluss wegen Nichteinreichens einer Revisionsbegründungsschrift nicht ergehen; ergeht er gleichwohl, so führt dies - da Wiedereinsetzung ausscheidet, solange die versäumte Handlung nicht nachgeholt ist - auf einen zulässigen Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO zu seiner Aufhebung).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 96/02

    Entpflichtung eines Verteidigers im Falle einer definitiven wiederholten

    3 Ss 95/02 3 Ss 96/02.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 34.04   

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https://dejure.org/2004,26984
BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 34.04 (https://dejure.org/2004,26984)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2004 - 1 WB 34.04 (https://dejure.org/2004,26984)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - 1 WB 34.04 (https://dejure.org/2004,26984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com

    SG § 3; VwGO § 121
    Rechtskraftwirkung; Auswahlverfahren; Personalberaterausschuss.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der materiellen Rechtskraft eines wehrdienstgerichtlichen Bescheidungsbeschlusses; Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung des Vorgesetzten

Papierfundstellen

  • StV 2005, 77
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 34.04
    Denn die Rechtskraftwirkung des § 121 VwGO tritt unabhängig davon ein, ob die rechtskräftige Entscheidung die Sach- und Rechtslage zutreffend gewürdigt hat oder nicht (Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 -).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 34.04
    Nachdem der Senat den BMVg zur Neubescheidung verpflichtet hatte (Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 -), lehnte dieser den Versetzungsantrag mit Bescheid vom 12. März 2004 erneut ab.
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 34.04
    Die gerichtliche Kontrolle hat aber insoweit sicherzustellen, dass der Vorgesetzte bei der Auswahlentscheidung von einem richtigen Sachverhalt ausgeht, sachfremde Erwägungen unterlässt, allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet und nicht gegen Verfahrensvorschriften verstößt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 WB 51.97

    Recht der Soldaten - Rechtsfolgen einer unterlassenen Anhörung der

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 34.04
    Die gerichtliche Kontrolle hat aber insoweit sicherzustellen, dass der Vorgesetzte bei der Auswahlentscheidung von einem richtigen Sachverhalt ausgeht, sachfremde Erwägungen unterlässt, allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet und nicht gegen Verfahrensvorschriften verstößt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00).
  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 8.97

    Recht der Soldaten - Anspruch auf Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 34.04
    Die gerichtliche Kontrolle hat aber insoweit sicherzustellen, dass der Vorgesetzte bei der Auswahlentscheidung von einem richtigen Sachverhalt ausgeht, sachfremde Erwägungen unterlässt, allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet und nicht gegen Verfahrensvorschriften verstößt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00).
  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 123.00

    Versetzung auf den Dienstposten des Kommandeurs - Grundsatz der Bestenauslese -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 34.04
    Die gerichtliche Kontrolle hat aber insoweit sicherzustellen, dass der Vorgesetzte bei der Auswahlentscheidung von einem richtigen Sachverhalt ausgeht, sachfremde Erwägungen unterlässt, allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet und nicht gegen Verfahrensvorschriften verstößt (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 und vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 123.00).
  • BVerwG, 12.09.2022 - 1 WB 37.22

    Zwangsvollstreckung betreffend das Unterlassen einer Entscheidung über die

    Bei einem rechtskräftigen Bescheidungsbeschluss im Sinne des § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO ergibt sich der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung notwendigerweise aus den tragenden Entscheidungsgründen, die die nach dem Entscheidungstenor zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen darlegen (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 1 WB 38.03 - juris Rn. 4 ff. m. w. N. und vom 14. Juli 2004 - 1 WB 34.04 - juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 16.11.2004 - 25 Ns 47/03 H   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28735
LG Lüneburg, 16.11.2004 - 25 Ns 47/03 H (https://dejure.org/2004,28735)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 16.11.2004 - 25 Ns 47/03 H (https://dejure.org/2004,28735)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 16. November 2004 - 25 Ns 47/03 H (https://dejure.org/2004,28735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Nr. 5 StPO; § 30 StPO
    Ausschluss eines vorsitzenden Richters von der Ausübung des Richteramtes; Bestehen der Möglichkeit zur Vernehmung des Richters als Zeuge in einer erneuten Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines vorsitzenden Richters von der Ausübung des Richteramtes; Bestehen der Möglichkeit zur Vernehmung des Richters als Zeuge in einer erneuten Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Oldenburg, 14.05.2020 - 1 Ws 140/20

    Ausschluss eines Richters kraft Gesetzes nach § 22 Nr. 5 StPO; Vorbefassung in

    Vor diesem Hintergrund vermag auch die vom Beschwerdeführer AA in seinem Antrag vom 27. Januar 2020 zitierte abweichende Entscheidung des Landgerichts Lüneburg (Beschluss vom 16.11.2004 - 25 Ns 47/03 H, StV 2005, 77 ) nichts zu ändern.
  • AG Rudolstadt, 14.03.2019 - 260 Js 15751/18

    Ausschluss von Ausübung des Richteramtes durch Selbstanzeige des Richters

    In einem solchen Fall ist deshalb vielmehr schon aus prozeßökonomischen Gründen eine, weil das Analogieverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG im Strafverfahrensrecht nicht gilt (vgl. KG, NJW 1979, 1668, 1669; Krey/Heinrich, Deutsches Strafverfahrensrecht, 2. Aufl., Rn. 7), entsprechende Anwendung des § 22 Nr. 5 StPO geboten (vgl. LG Lüneburg, StV 2005, 77, 78; AG Brandenburg, StraFo 2007, 501, 502; SK StPO-Weßlau/Deiters, 5. Aufl., § 22 Rn. 18; AnwK StPO-Werner, 2. Aufl., § 22 Rn. 10; KMR-Neubeck, StPO, 8. Aufl., vor § 48 Rn. 25; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., vor § 48 Rn. 15).
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